AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE TEILNAHME UND DURCHFÜHRUNG VON ERSTE-HILFE-KURSEN
(Stand Januar 2024)

Ihr Vertragspartner: A·T·P Köln UG, Bonner Str. 486, 50968 Köln, Nordrhein-Westfalen, Vertreten durch: David Borsch, E-Mail: info@atp-koeln.de

  1. Geltungsbereich und Gerichtsstand:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bundesweit für alle Lehrgangsangebote von ATP-Rheinland kurz ATP genannt in den Produktgruppen „Erste Hilfe“, Brandschutzschulungen“ und „Individualschulungen“ (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“). Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis ist das zuständige Gericht am Firmensitz.

  1. Preise und Gebühren:

Alle Seminare sind gebührenpflichtig und richten sich entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste. Diese können sich entsprechend der Marktentwicklung verändern und daher bei Bedarf angepasst werden. Beachten Sie hierfür unsere aktuellen Preisaushänge und Informationen.

  1. Anmeldung:

Die Anmeldung für Lehrgangsangebote mit einem Umfang von bis zu 16 Unterrichtseinheiten kann telefonisch, schriftlich (per Post, SMS, WhatsApp, Fax oder E-Mail) oder über das im Internet zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular erfolgen.

>> Jede Anmeldung ist verbindlich. <<

Die Anmeldung erfolgt in vier Schritten:

  1. Dateneingabe ins Online Registrierungsportal – Online-Anmeldung auf www.atp-rheinland.de
  2. Bestätigung der Dateneingabe durch den Interessenten / Teilnehmer durch Anklicken des Bestätigungslinks in der Email.
  3. Vorregistrierung bzw. Übermittlung des Buchungswunsches an den Teilnehmer per Email. Die Vorregistrierung bzw. Übermittlung erfolgt automatisch per System.
  4. Buchungsbestätigung / Einladung zum Seminar mit entsprechenden Daten / Seminarinformationen per Email.

Achtung: Bei telefonischer Anmeldung bzw. SMS/WhatsApp ist ebenfalls der Schritt 2 bis 4 durch den Teilnehmer selbst durchzuführen.

Die Teilnehmer erhalten, bei fristgerechter Anmeldung, eine schriftliche Bestätigung an die angegebene Email-Adresse wie unter Punkt 4 der Anmeldung geschrieben.

Achtung: Sollte für eines der entsprechenden Seminare / Kurse die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, ist ATP Rheinland berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen.

Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten (keine 60 Minuten / Zeitstunde)

  1. Zahlungsbedingungen:

Das Entgelt für den Lehrgang ist nach Aufforderung innerhalb der im Aufforderungsschreiben genannten Frist bzw. nach Aufforderung im Lehrgang an den jeweiligen Veranstalter zu zahlen. Bei der Zahlungsoption „Bar vor Ort“, sind die Teilnehmer angehalten die entsprechende Kursgebühr passend mitzubringen.

  1. Stornierung und Kündigung:

5.1: Stornierung von Inhouse Schulungen

Bei Stornierung in Schrift- bzw. Textform (d.h. per Post, Fax oder E-Mail), durch den Kunden, die dem Veranstalter / Organisator (ATP-Rheinland) spätestens

  • 14 – 8 Tage vor dem „Lehrgangsbeginn“ zugeht, fällt eine Ausfall-/ Stornogebühr in der Höhe von 100,00 Euro an (Werktage)
  • 7 – 5 Tage vor dem „Lehrgangsbeginn“ zugeht, fällt eine Ausfall-/ Stornogebühr in der Höhe von 150,00 Euro an (Werktage)
  • 4 – 2 Tage vor dem „Lehrgangsbeginn“ zugeht, fällt eine Ausfall-/ Stornogebühr in der Höhe von 200,00 Euro an (Werktage)
  • Bei noch späterer Absage ohne wirksame Stornierung/Kündigung fällt eine Ausfallgebühr in der Höhe von 250,00 Euro an.
  • Im Falle, dass ATP-Rheinland einen Tagungsraum / Seminarort für den Kunden angemietet hat, trägt der Kunde bei Ausfall des Kurses die anfallenden Gebühren und stellt ATP-Rheinland von den anfallenden Kosten frei.

5.2: Stornierung der Teilnahme an öffentlichen Kursen

Bei Stornierung in Schrift- bzw. Textform (d.h. per Post, Fax oder E-Mail), die dem Veranstalter / Organisator (ATP-Rheinland) spätestens

  • 6 – 4 Tage vor dem „Lehrgangsbeginn“ zugeht, fällt eine Ausfall-/ Stornogebühr in der Höhe von 8,00 Euro an (Kalendertage)
  • 3 – 2 Tage vor dem „Lehrgangsbeginn“ zugeht, fällt eine Ausfall-/ Stornogebühr in der Höhe von 12,00 Euro an (Kalendertage)
  • Bei noch späterer Absage ohne wirksame Stornierung/Kündigung fällt eine Ausfallgebühr in voller Höhe an, da wir keinem anderen Teilnehmer mehr den Seminarplatz anbieten können.

Stornierungen via Telefonanruf, SMS bzw. WhatsApp sind aus organisatorischen nicht möglich. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der erhobene Betrag.

  1. Absagen durch Veranstalter:

Sollte ein Lehrgang aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht zustande kommen, werden bereits gezahlte Seminargebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Die Firma ATP-Rheinland weist daher jegliche Forderungen bereits im Vorwege konsequent zurück.

  1. Änderungsvorbehalt:

Details im Ablauf des Programms der Veranstaltung sowie der Einsatz des angekündigten Dozenten können aus wichtigen Gründen unter Wahrung des Gesamtcharakters und des Qualitätsstandards der Veranstaltung geändert werden und berechtigen nicht zum Rücktritt der verbindlichen Anmeldungen.

  1. Datenschutz:

Im Rahmen der Anmeldung werden personenbezogene Daten (nachfolgend bezeichnet als „Daten“) von den Teilnehmern erhoben und zusammen mit dem Prüfungsergebnis gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten gelöscht. An die Stelle der Löschung tritt eine Sperrung, soweit der Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten jedoch gelöscht. Fragen zum Datenschutz senden Sie gerne an: datenschutz@atp-rheinland.de.

  1. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

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